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Beitragsanpassung private Krankenversicherung |
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Der Beitrag richtet sich grundsätzlich nach Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Antragstellung oder Erhöhung des Krankenversicherung Schutzes. Der so ermittelte Beitrag ist für die gesamte Vertragslaufzeit grundsätzlich gleich. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen oder steigende Inanspruchnahme (nicht der einzelnen Person sondern der Versichertengemeinschaft) von Versicherungsleistungen in der privaten Krankenversicherung kann die Beitragsanpassung notwendig machen. Es kann auch ein beitragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepaßt werden. Nach Zustimmung des Treuhänders lassen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Anpassung zu. Dies kann sowohl eine Beitragserhöhung aber auch eine Absenkung des Beitrags sein. Um eine Beitragsanpassung für den Bestand abzumildern, können Mittel aus der Rückstellung für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung eingesetzt werden. |
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gesetzliche Krankenkassen |