Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung |
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Die Beitragsbemessungsgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAEG ) in den gesetzlichen Krankenkassen beträgt 75 % der in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze hat folgende Funktionen: Bemessung für Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkassen (Krankenversicherungspflichtgrenze) Festsetzung des Höchstbeitrages in der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte) deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt ( JAEG ) überschreitet, sind vom Zeitpunkt des Überschreitens an krankenversicherungsfrei.
Die Krankenversicherungspflicht endet jedoch nicht bereits mit dem Zeitpunkt des Überschreitens, sondern erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird. In die private Krankenversicherung kann jeder, welcher die Jahresarbeitsentgeltgrenze mit seinem Bruttoeinkommen übersteigt. |
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gesetzliche Krankenkassen |