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Beitragsberechnung

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Die private Krankenversicherung (PKV) kalkuliert risikogerechte Beiträge.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erhebt, richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und Geschlecht.

Der so berechnete Beitrag gilt allerdings nur für ein "normales Risiko".

Wenn man mit bereits bestehenden erheblichen Krankheiten eine private Krankenversicherung anschließt, werden diese nur gegen einen Risikozuschlag mitversichert oder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Risikoprämie deckt das vom Versicherer übernommene individuelle Risiko des einzelnen Versicherten ab. Die Risikoprämie wird für jeden Tarif und innerhalb des Tarifs für jede Altersgruppe einzeln berechnet. Sie muss so bemessen sein, dass sie voraussichtlich zu erwartenden Leistungen entspricht, die vertraglich vereinbart wurden. Die Risikoprämie wird für jeden Tarif und innerhalb des Tarifs für jede Altersgruppe einzeln berechnet.

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Sie muss so bemessen sein, dass sie voraussichtlich zu erwartenden Leistungen entspricht, die vertraglich vereinbart wurden.

Für die Ermittlung der Risikoprämie muss zunächst geschätzt werden, wie oft und in welchem Umfang das zu versichernde Ereignis wahrscheinlich eintreffen wird. Dazu dienen Wahrscheinlichkeitstafeln und andere statische Daten.

Für die Ermittlung der Risikoprämie muss zunächst geschätzt werden, wie oft und in welchem Umfang das zu versichernde Ereignis wahrscheinlich eintreffen wird. Dazu dienen Wahrscheinlichkeitstafeln und andere statische Daten.

Da mit fortschreitendem Lebensalter in der Regel auch ein steigender Leistungsbedarf von der Krankenversicherung verbunden ist, kein Versicherter jedoch jährlich steigende Prämien zahlen möchte, wird zusätzlich zur Risikoprämie ein so genannter Sparbeitrag erhoben, der in der Alterungsrückstellung gesammelt wird.

In der Beitragskalkulation übernimmt die Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung also eine Zeitausgleichsfunktion. Da die Nettoprämie in jüngeren Jahren höher als die reine Risikoprämie ist, wird der Überschuss der ersten Jahre zum Aufbau einer Alterungsrückstellung verwendet. Diese wird in der zweiten Phase des Krankenversicherung Vertrages allmählich wieder aufgelöst, denn dann ist die benötigte Risikoprämie aufgrund des zunehmenden Altersrisikos höher als die tatsächlich zu zahlende Prämie.

 

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