Berufsunfähig und private Krankenversicherung |
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Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 % erwerbsunfähig ist. Bei Berufsunfähigkeit endet eine Krankentagegeldversicherung zu dem Termin, an dem die Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Tritt die Berufsunfähigkeit während eines laufenden Versicherungsfall (Arbeitsunfähigkeit) ein, so wird das Krankentagegeld für maximal 3 Monate weitergezahlt, gerechnet ab dem 1. Tag nach Feststellung der Berufsunfähigkeit. Die Versicherung endet zum Ende des Monats, für den letztmalig Leistungen erbracht wurden. Die Frage ob, in welchem Grad und von welchem Zeitpunkt an Berufsunfähigkeit und / oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, wird aufgrund der eingereichten und von der privaten Krankenversicherung eingeholten Nachweise geklärt. |
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Allgemeines |
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| Das Ergebnis wird dem Kunden persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt. Bei Berufsunfähigkeit kann für die bestehende Krankentagegeldversicherung eine Anwartschaft für den Fall vereinbart werden, dass wieder Berufsfähigkeit eintritt. Das empfiehlt sich besonders dann, wenn z. B. eine Umschulung angestrebt wird. Aus diesem und weiteren Gründen empfehlen wir unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Der Krankenversicherung Vergleich Informationen zu Leistungen und Beitrag von PKV, gesetzliche Krankenversicherung sowie der Zusatzversicherung ist Thema dieser Seiten |
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gesetzliche Krankenkassen |