Gebührenordnung für Ärzte |
|
Die Heilbehandler berechnen ihr Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte bzw. dem Gebührenverzeichnis ab.
Für Versicherte der privaten Krankenversicherung gelten: GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH = Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker Regelhöchstsatz für: ärztliche Leistungen = 2,3 fach technische Leistungen = 1,8 fach Laborleistungen = 1,15 fache Satz der GOÄ / GOZ
|
|
|
Vergleich kostenfrei und unverbindlich private Krankenversicherung Vergleich private Zusatzversicherung Vergleich Verbraucherinformationen wichtige Leistungen wie versichern |
Vergleich private KrankenversicherungKonkreter Vergleich kostenlos und unverbindlich! |
|
|
Allgemeines |
|
Füllen Sie bitte dieses Formular aus und Sie erhalten einen kostenlosen Vergleich für Ihre private Krankenvollversicherungund Zusatzversicherung. Garantie: Ihre persönlichen Daten werden nur für dieses Angebot benötigt. Es erfolgt keine Weitergabe für andere Werbezwecke (Gewinnspiele, Katalogversand o. ä.) Dies gilt für das Formular „private Krankenversicherung und „Zusatzversicherung“ Achtung: Falls auf dieser Seite kein Formular erscheint, klicken Sie
bitte
|
|
|
|
|
| Höchstsätze für:
ärztliche Leistungen = 3,5 fach technische Leistungen = 2,5 fach Laborleistungen = 1,3 fache Satz der GOÄ / GOZ
Die Höchstsätze lassen sich nur aufgrund einer Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient überschreiten.
|
|
|
gesetzliche Krankenkassen |