Ende der Leistung Krankenkasse GKV |
| Der Anspruch auf Leistung der gesetzliche Krankenkasse erlischt an dem Tag, an dem die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse endet (§ 19 SGB V). Bei Wechsel in die private Krankenversicherung besteht also unter keinen Umständen eine Nachversicherungspflicht in der GKV. Somit muß spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer, z. B. private Krankenversicherung bestehen. Wir empfehlen vorher einen Vergleich Test gemacht zu haben. Bei einem guten private Krankenversicherung Vergleich erfahren Sie nicht nur eine günstige Prämie sondern sollten auf jeden Fall auch etwas über die Leistung des Tarifs erfahren. Die Leistungen bei den unterschiedlichen Tarifen der Krankenversicherung Gesellschaften sind sehr unterschiedlich
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Allgemeines |
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gesetzliche Krankenkassen |