Krankenvollversicherung und Jahresarbeitsentgeltgrenze |
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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV beträgt 75 % der in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Die JAE hat folgende Funktion: Bemessung für Pflichtmitgliedschaft in der GKV (Krankenversicherungspflichtgrenze) Feststellung der Höhe des maximalen Krankentagegeld Festsetzung des Höchstbeitrages in der jeweiligen GKV Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte) deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die JAE überschreitet, sind vom Zeitpunkt des Überschreitens an krankenversicherungsfrei und können sich in der privaten Krankenversicherung versichern. Die Krankenversicherungspflicht endet jedoch nicht bereits mit dem Zeitpunkt des Überschreitens, sondern erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAE = Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird. |
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Allgemeines |
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| Vorausgesetzt wird, daß das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die von Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende JAE übersteigt. (Ausnahme: Arbeitgeberwechsel). Die Krankenversiherung Pflichtgrenze beträgt für das Jahr 2006 monatlich Euro 3.937,50 und 47.250,00 Euro im Jahr. |
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gesetzliche Krankenkassen |