Berechnung der Höhe des Krankengeld |
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Krankengeld in der gesetzlichem Krankenkasse wird bei Arbeitsunfähigkeit auch bei stationärer Behandlung im Anschluss an die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers gezahlt, jedoch für dieselbe Krankheit längstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Für Arbeitnehmer beträgt das Krankengeld 70 % des bisherigen regelmäßigen beitragspflichtigem Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommen (Regelentgelt), höchstens jedoch 90 % des bisherigen Nettolohnes. Das Krankengeld vermindert sich um die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und zur Pflegeversicherung. Zur Berechnung des Krankengeld wird allerdings nur das Einkommen bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt. |
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Allgemeines |
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| Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer deren Einkommen diese Grenze wesentlich überschreitet, müssen mit erheblichen finanziellen Einbußen bei Krankengeld rechnen. Bei Arbeitsunfähigkeit entsteht bei allen GKV – Mitgliedern mit Anspruch auf Krankengeld eine Versorgungslücke. Selbständige, die in der gesetzlichem Krankenkasse sind, unterliegen der Beitragsbemessung ebenso wie Arbeitnehmer, d. h. auch bei ihnen wird der Beitrag für Krankengeld abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkommen) berechnet. Selbständige in der GKV erhalten 70 % Ihres Bruttoeinkommens als Krankengeld. Eine Kürzung auf das Nettogehalt wird nicht vorgenommen, auch Sozialversicherungsbeiträge werden nicht abgezogen. Das Krankengeld in der gesetzlichem Krankenkasse ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt. Die Karenztage innerhalb der privaten Krankenversicherung betragen: für Arbeitnehmer: 43., 64., 85., 92., 106., 127.,183., 274. und 365. Tag. Natürlich sollte das Krankentagegeld entsprechend des einzelnen Arbeitsvertrages abgesichert werden. für Selbständige: 01., 04., 08., 11., 15., 22., 29., 43., 64., 85., 92., 106., 127.,183., 274. und 365. Tag. Das Krankentagegeld kann auch auf verschiedene Karenztage aufgeteilt werden. Allerdings darf sich niemand am Krankentagegeld bereichern. Bedeutet, es darf niemals das Nettoeinkommen überschreiten. Krankengelder vor dem 22. Tag sind beitragsmäßig überproportional teuer. Lassen Sie sich auf jeden Fall eine Alternative von Ihrem Berater errechnen. Auch bieten nicht alle Versicherer das Krankengeld vor dem 15. Tag an.
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gesetzliche Krankenkassen |