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Krankengeld im unterschiedlichen Krankenversicherungssystem

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Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse ist für Versicherte nicht generell steuerfrei.

Grundlage hierfür ist § 32 b des Einkommenssteuergesetzes. Danach führt bei Arbeitnehmern außer Arbeitslosengeld auch die Zahlung von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse zu einem höheren Steuersatz.

 

Die Zahlungen von Krankengeld müssen beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, der anzuwendende Steuersatz kann höher ausfallen, obwohl die Höhe des zu versteuernden Einkommens sich nicht verändert hat. Um Bagatellfälle auszugrenzen gilt eine Freigrenze von 409,00 Euro.

Für die Bezieher von Krankentagegeld aus der privaten Krankenversicherung gilt diese Bestimmung nicht. Privates Krankentagegeld ist völlig steuerfrei !

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