Hausfrauenbeitrag Krankenkasse |
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Hausfrauenbeitrag und gesetzliche Krankenkasse GKV Die Beitragshöhe des Hausfrauenbeitrag für freiwillig versicherte Hausfrauen oder Hausmänner wird in aller Regel in der Satzung der jeweiligen GKV Krankenkasse festgelegt. Üblich ist, daß ein fiktives Einkommen in halber Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder in Höhe von 80 % der halben JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) zugrunde gelegt wird. Auf speziellen Antrag akzeptieren die Krankenkassen häufig auch 50 % vom Familieneinkommen, gemindert um Kinderfreibeträge, als fiktives Einkommen. Vergleich private KrankenversicherungKonkreter Vergleich kostenlos und unverbindlich!
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gesetzliche Krankenkassen |