Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Zusatzversicherung

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Krankenversicherung Information   Hausfrauenbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankenversicherung Information   Jahresarbeitsentgeltgrenze und private Krankenversicherung abschließen

Krankenversicherung Information   Karenztage bei Krankengeld in der PKV

Krankenversicherung Information   Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankenversicherung Information   Kündigung bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankenversicherung Information   Kündigung bei der privaten Krankenversicherung

Krankenversicherung Information   Künstler / Publizisten und Krankenversicherung

Krankenversicherung Information   Leistungsende bei der gesetzliche Krankenversicherung

Krankenversicherung Information   Probeantrag zur Beantragung der PKV

Krankenversicherung Information   Progressionsvorbehalt bei der Krankenversicherung

Krankenversicherung Information   regelmäßiger Verdienst, was hierzu zählt

Krankenversicherung Information   Rentner in der Krankenversicherung

Krankenversicherung Information   Selbstbehalt / Eigenbeteiligung in der privaten Krankenversicherung

 

Krankenversicherung Information   Hausfrauenbeiträge in der gesetzlichen

Krankenversicherung

Die Beitragshöhe für freiwillig versicherte Hausfrauen oder Hausmänner wird in aller Regel in der Satzung der jeweiligen Kasse festgelegt. Üblich ist, daß ein fiktives Einkommen in halber Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder in Höhe von 80 % der halben JAE zugrunde gelegt wird. Auf speziellen Antrag akzeptieren die Kassen häufig auch 50 % vom Familieneinkommen, gemindert um Kinderfreibeträge, als fiktives Einkommen.

 

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Krankenversicherung Information   Jahresarbeitsentgeltgrenze und private

Krankenversicherung abschließen

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV beträgt 75 % der in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Die JAE hat folgende Funktion:

Bemessung für Pflichtmitgliedschaft in der GKV

(Krankenversicherungspflichtgrenze)

Feststellung der Höhe des maximalen Krankentagegeldes

Festsetzung des Höchstbeitrages in der jeweiligen GKV

Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte) deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die JAE überschreitet, sind vom Zeitpunkt des Überschreitens an krankenversicherungsfrei.

Die Krankenversicherungspflicht endet jedoch nicht bereits mit dem Zeitpunkt des Überschreitens., sondern erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAE überschritten wird. Vorausgesetzt wird, daß das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die von Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende JAE übersteigt. (Ausnahme: Arbeitgeberwechsel)

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Krankenversicherung Information   Karenztage bei Krankengeld in der PKV

Unter Karenztagen versteht man die leistungsfreien Tage in der Krankengeld Versicherung. Die Karenztage zählen ab ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.

Zeiten vor der ersten ärztlichen Behandlung können bei der Krankengeldversicherung nicht berücksichtigt werden.

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Krankenversicherung Information   Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bei Arbeitsunfähigkeit auch bei stationärer Behandlung im Anschluss an die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers gezahlt, jedoch für dieselbe Krankheit längstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.

Für Arbeitnehmer beträgt das Krankengeld 70 % des bisherigen regelmäßigen beitragspflichtigem Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommen (Regelentgelt), höchstens jedoch 90 % des bisherigen Nettolohnes. Das Krankengeld vermindert sich um die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und zur Pflegeversicherung. Zur Berechnung des Krankengeldes wird allerdings nur das Einkommen bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer deren Einkommen diese Grenze wesentlich überschreitet, müssen mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Bei Arbeitsunfähigkeit entsteht bei allen GKV – Mitgliedern mit Anspruch auf Krankengeld eine Versorgungslücke.

Selbständige, die gesetzlich krankenversichert sind, unterliegen der Beitragsbemessung ebenso wie Arbeitnehmer, d. h. auch bei ihnen wird der Beitrag abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkommen) berechnet.

Selbständige in der GKV erhalten 70 % Ihres Bruttoeinkommens als Krankengeld. Eine Kürzung auf das Nettogehalt wird nicht vorgenommen, auch Sozialversicherungsbeiträge werden nicht abgezogen.

Das Krankengeld in der GKV ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt.

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Krankenversicherung Information   Kündigung bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Kündigen können alle Versicherten, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Die Kündigung bei der GKV muß in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Frist beträgt in der Regel zwei volle Kalendermonate (Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats) gerechnet ab dem Tag, an dem die Kündigung bei der Kasse eingeht. Hat die Kasse in ihrer Satzung eine kürzere Frist festgelegt, gilt diese.

Grundsätzlich sollte die Kündigung der GKV – Mitgliedschaft erst dann erfolgen, wenn dem Kunden der Versicherungsschein oder eine schriftliche Annahmebestätigung der neuen Krankenversicherung vorliegt.

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Krankenversicherung Information   Kündigung bei der privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich kann der Kunde das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. (§ 13 MB/KK, MB/PPV, AVB/EPV)

Eine außerordentliche Kündigung durch den Kunden ist möglich bei Änderungen der AVB (z. B. Beitragserhöhungen oder Erhöhungen von Selbstbehalten)

Eintritt der Versicherungspflicht. Hier wird die Kündigung zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem die Versicherungspflicht eintritt, wenn der VN dies innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt mitteilt. Wird dieser Termin versäumt, endet das Vertragsverhältnis zum Ende des Monats, indem der VN die Versicherungspflicht nachweist.

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Krankenversicherung Information   Künstler / Publizisten und Krankenversicherung

Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist. Künstler und Publizisten sind in der GKV nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSGV) versicherungspflichtig.

Befreiung von der Versicherungspflicht:

Krankenversicherung Information   als Berufsanfänger

Krankenversicherung Information   als Höherverdienender

 

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 Krankenversicherung Information   Leistungsende bei der gesetzliche Krankenversicherung

Der Anspruch auf Leistungen der GKV erlischt an dem Tag, an dem die Mitgliedschaft in der GKV endet (§ 19 SGB V). Bei Wechsel in die privat Krankenversicherung besteht also unter keinen Umständen eine Nachversicherungspflicht in der GKV.

 

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Krankenversicherung Information   Probeantrag zur Beantragung der PKV

Häufig erhalten Versicherer Anträge, die als "Probeantrag" gekennzeichnet sind; diese Anträge sind für den Kunden unverbindlich.

Dieses Verfahren ist jedoch für den Kunden nicht vorteilhaft (wenn auch so genannte Verbraucherschützer darauf drängen – denn sie wissen nicht was sie tun denn entweder

kann ein Antrag normal angenommen werden; dann zwingt die Kennzeichnung den zu Versichernden dazu, nochmals eine Unterschrift zu leisten, während ansonsten direkt eine Policierung erfolgen könnte

oder

der Antrag ist nur mit Erschwerungen annehmbar. In diesem Fall erfolgt ohnehin – auch ohne Kennzeichnung als "Probeantrag" – nur dann eine Policierung, wenn der Kunde den besonderen Vereinbarungen schriftlich zugestimmt hat.

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Krankenversicherung Information   Progressionsvorbehalt bei der Krankenversicherung

Krankengelder für GKV – Versicherte sind nicht generell steuerfrei.

Grundlage hierfür ist § 32 b des Einkommenssteuergesetzes. Danach führt bei Arbeitnehmern außer Arbeitslosengeld auch die Zahlung von Krankengeld durch die GKV zu einem höheren Steuersatz.

Die Zahlungen von Krankengeld müssen beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, der anzuwendende Steuersatz kann höher ausfallen, obwohl die Höhe des zu versteuernden Einkommens sich nicht verändert hat. Um Bagatellfälle auszugrenzen gilt eine Freigrenze von Euro 409,00.

Für die Bezieher von Krankentagegeld aus der PKV gilt diese Bestimmung nicht. Private Krankentagegelder sind völlig steuerfrei !

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Krankenversicherung Information   regelmäßiger Verdienst, was dazu zählt

Zum Jahresarbeitsentgelt zählen:

alle regelmäßig wiederkehrende Leistungen

Krankenversicherung Information   monatliches Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

Krankenversicherung Information   Sonderzuwendungen

Krankenversicherung Information   Weihnachtsgeld

Krankenversicherung Information   Urlaubsgeld

Krankenversicherung Information   13. oder weiteres Gehalt

Pauschalen wie

Krankenversicherung Information   Spesenpauschale

Krankenversicherung Information   Überstundenpauschale

Krankenversicherung Information   Fahrkostenpauschale

Zulagen

Krankenversicherung Information   Verantwortungszulagen

Krankenversicherung Information   Schichtzulagen

Krankenversicherung Information   Zulagen für Schmutzarbeit

Krankenversicherung Information   Erschwerniszuschläge

Krankenversicherung Information   Sachbezüge

vermögenswirksame Leistungen ohne Arbeitnehmer - Sparzulage

 

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Krankenversicherung Information   Rentner in der Krankenversicherung

Pflichtmitglied der Krankenversicherung (KVdR) kann nur werden, wer mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in einer gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtmitglied war oder durch ein Pflichtmitglied in der Familienversicherung der GKV einbezogen war.

Alle Mitglieder der GKV, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, bleiben freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse, in der sie versichert sind.

Freiwillige Mitglieder in der GKV (z. B. Höherverdienende, Selbständige und Beamte) können somit nicht mehr Mitglieder der KVdR werden, für deren Beitrag nur die Rentenhöhe maßgeblich ist.

Der Beitrag in der GKV setzt sich für ein freiwilliges Mitglied wie folgt zusammen:

Aus BfA-, LVA – Renten, Zusatzversorgung (z. B. Pensionsbezügen), Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit und aus sonstigen Einnahmen (z. B. Zinsen, Mieten, Pachten) ist der – wegen Wegfall der Krankengeldleistung ermäßigte Beitragssatz der jeweiligen Kasse zu berücksichtigen.

Der Rentenversicherungsträger gewährt einen Zuschuß in Höhe des halben allgemeinen durchschnittlichen Beitragssatzes aller Kassen, maximal jedoch 50 % des tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrages.

Diesen Zuschuß erhalten auch privat versicherte Rentner.

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Krankenversicherung Information   Selbstbehalt / Eigenbeteiligung in der privaten

Krankenversicherung

Auch in der Tarifgruppe Arbeitnehmer gewinnen Tarife mit Selbstbehalt an Bedeutung. Dies liegt daran, daß unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber Selbstbehalte steuerlich erstatten kann und die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls in vielen Bereichen Selbstbehalte fordert (z. B. Zuzahlungen zu Medikamenten siehe auch Stichwort Überforderungsklausel).

 

 

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