|
Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung
Arbeitgeberzuschuss wenn Arbeitnehmer in der privaten
Krankenversicherung
versichert ist
Beitragsanpassung bei der privaten Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung
Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung
Bindefrist bei der Antragstellung in der privaten Krankenversicherung
Gebührenordnung der Ärzte in der Krankenversicherung
geringfügige Beschäftigung in der GKV / PKV
Gesellschafter Geschäftsführer und die private Krankenversicherung
Alterungsrückstellung in der
privaten Krankenversicherung
Da in höherem Alter auch höhere Leistungsausgaben anfallen, müsste der
Beitrag mit zunehmenden Alter steigen. Damit das nicht passiert, wird
ein Teil des Beitrags als Vorsorgepolster für das Alter angespart -–die
so genannte Alterungsrückstellung -. In hohem Alter wird dieses Polster
wieder sukzessive aufgelöst, damit der Beitrag stabil bleibt. Im Fall
einer Beitragsanpassung erfolgt diese aufgrund von Kostensteigerungen,
aber nicht aufgrund einer altersbedingten Mehrleistung. Die
Alterungsrückstellung wird verzinslich angelegt. Ab dem 65. Lebensjahr
werden diese Mittel zum überwiegenden Teil (90 %) zur Beitragsstabilität
verwendet. Das bedeutet, das bei jeder Beitragsanpassung ab dem 65.
Lebensjahr stets so viel aus dem "Topf" entnommen wird, wie gebraucht
wird, um den Beitrag stabil zu halten. Das geschieht solange, wie
ausreichend Mittel in diesem "Topf" sind. Sind zum 80. Lebensjahr noch
Mittel vorhanden, werden diese komplett ausgeschüttet und es kommt zu
einer Beitragssenkung.
nach oben
Krankenversicherung Lexikon
Auslandsreisekrankenversicherung
private Krankenversicherung
Vergleich Vergleich gesetzliche Krankenversicherung
Arbeitgeberzuschuss wenn
Arbeitnehmer in der privaten
Krankenversicherung versichert ist
Arbeitnehmer mit einer privaten Krankenversicherung (voll PKV) erhalten
von Ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss, wenn der Vertrag
Leistungen vorsieht, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung entsprechen. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn das
Versicherungsunternehmen gem. § 257 SGB V folgende fünf Voraussetzungen
erfüllt:
1. Die Krankenversicherung muß nach Art der Lebensversicherung geführt
werden.
2. Das Versicherungsunternehmen muß den Standardtarif für ältere
Versicherte anbieten.
3. Der überwiegende Teil der Überschüsse, die sich aus dem selbst
abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ergeben, muß zugunsten der
Versicherten verwendet werden.
4. Auf das vertragliche ordentliche Kündigungsrecht muß verzichtet
werden.
5. Die Krankenversicherung darf nicht zusammen mit anderen
Versicherungssparten betrieben werden.
Für Beiträge von privat krankenversicherten Familienangehörigen ist der
Zuschuß zu zahlen, wenn bei Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der
gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Familienversicherung
bestünde.
Bei alleine bestehenden Zusatzversicherungen wird kein
Arbeitgeberzuschuß gezahlt.
Als Arbeitgeberanteil ist die Hälfte des Beitrags für die private
Vollkostenversicherung zu zahlen, maximal jedoch die Hälfte des
durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der maximale Arbeitgeberzuschuß zum PKV – Beitrag wird jeweils zum 1.
Januar eines jeden Jahres neu festgelegt. Er berechnet sich nach der
Beitragsbemessungsgrenze des betreffenden Jahres und dem halben
durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen zum 1.
Januar des Vorjahres.
Für eine Krankenhaustagegeldversicherung in Verbindung mit einer
Vollkostenversicherung gibt es einen Arbeitgeberzuschuß – nicht jedoch
für eine Pflegezusatzversicherung.
Zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlt der Arbeitgeber einen
Zuschuß in halber Beitragshöhe, maximal jedoch die Hälfte des
Höchstbeitrages in der sozialen Pflegepflichtversicherung. Dieser
Höchstbeitrag beträgt 1,7 % von der Bemessungsgrenze.
nach oben
Krankenversicherung Lexikon
Auslandsreisekrankenversicherung
private Krankenversicherung
Vergleich Vergleich gesetzliche Krankenversicherung
Beitragsanpassung bei der privaten Krankenversicherung
Der Beitrag richtet sich grundsätzlich nach Eintrittsalter, Geschlecht
und Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Antragstellung
oder Erhöhung des Versicherungsschutzes. Der so ermittelte Beitrag ist
für die gesamte Vertragslaufzeit grundsätzlich gleich.
Kostensteigerungen im Gesundheitswesen oder steigende Inanspruchnahme
(nicht der einzelnen Person sondern der Versichertengemeinschaft) von
Versicherungsleistungen können Beitragsanpassungen notwendig machen. Es
können auch beitragsmäßig festgelegte Selbstbehalte angepaßt werden.
Nach Zustimmung des Treuhänders lassen die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen eine Anpassung zu.
Um Beitragsanpassungen für den Bestand abzumildern, können Mittel aus
der Rückstellung für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
eingesetzt werden.
nach oben
Krankenversicherung Lexikon
Auslandsreisekrankenversicherung
private Krankenversicherung
Vergleich Vergleich gesetzliche Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen
Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAE) in der
gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 75 % der in der
Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Die JAE hat
folgende Funktionen:
Bemessung für Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen
Krankenversicherung (Krankenversicherungspflichtgrenze)
Festsetzung des Höchstbeitrages in der jeweiligen gesetzlichen
Krankenversicherung
Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte) deren
regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) überschreitet, sind vom
Zeitpunkt des Überschreitens an krankenversicherungsfrei.
Die Krankenversicherungspflicht endet jedoch nicht bereits mit dem
Zeitpunkt des Überschreitens, sondern erst mit dem Ablauf des
Kalenderjahres, in dem die JAE überschritten wird. Vorausgesetzt wird,
daß das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die von Beginn des
nächsten Kalenderjahres an geltende JAE übersteigt.
Für die Umrechnung von Stundenlohn auf monatliches Entgelt gilt folgende
Formel:
Wöchentliche Arbeitszeit x 13 x Stundenlohn : 3
nach oben
Krankenversicherung Lexikon
Auslandsreisekrankenversicherung
private Krankenversicherung
Vergleich Vergleich gesetzliche Krankenversicherung
Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, die die Beitragsberechnung
nach dem individuellen Risiko pro Person vornimmt, erhebt die
gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge als Prozentsatz vom
Bruttoeinkommen nach dem Umlageverfahren und zwar bis zur Höchstgrenze
des Jahresbruttoeinkommens, welches jährlich neu festgelegt wird.
nach oben
Krankenversicherung Lexikon
Auslandsreisekrankenversicherung
private Krankenversicherung
Vergleich Vergleich gesetzliche Krankenversicherung
Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) kalkuliert risikogerechte Beiträge.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die einen vom
Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erhebt, richten sich die Beiträge
der PKV nach der versicherten Leistung in Abhängigkeit vom
Eintrittsalter und Geschlecht.
Der so berechnete Beitrag gilt allerdings nur für ein "normales Risiko".
Bei Abschluss bereits bestehender erheblicher Krankheiten werden nur
gegen einen Risikozuschlag mitversichert oder vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen. Ausgangspunkt der Beitragskalkulation ist zunächst die
Risikoprämie. Die Risikoprämie deckt das vom Versicherer übernommene
individuelle Risiko des einzelnen Versicherten. Die Risikoprämie wird
für jeden Tarif und innerhalb des Tarifs für jede Altersgruppe einzeln
berechnet. Sie muss so bemessen sein, dass sie voraussichtlich zu
erwartenden Leistungen entspricht, die vertraglich vereinbart wurden.
Für die Ermittlung der Risikoprämie muss zunächst geschätzt werden, wie
oft und in welchem Umfang das zu versichernde Ereignis wahrscheinlich
eintreffen wird. Dazu dienen Wahrscheinlichkeitstafeln und andere
statische Daten.
Da mit fortschreitendem Lebensalter in der Regel auch ein steigender
Leistungsbedarf verbunden ist, kein Versicherter jedoch jährlich
steigende Prämien zahlen möchte, wird zusätzlich zur Risikoprämie ein so
genannter Sparbeitrag erhoben, der in der Alterungsrückstellung
gesammelt wird.
In der Beitragskalkulation über nimmt die Alterungsrückstellung also
eine Zeitausgleichsfunktion. Da die Nettoprämie in jüngeren Jahren höher
als die reine Risikoprämie ist, wird der Überschuss der ersten Jahre zum
Aufbau einer Alterungsrückstellung verwendet. Diese wird in der zweiten
Phase des Vertrages allmählich wieder aufgelöst, denn dann ist die
benötigte Risikoprämie aufgrund des zunehmenden Altersrisikos höher als
die tatsächlich zu zahlende Prämie.
nach oben
Krankenversicherung Lexikon
Auslandsreisekrankenversicherung
private Krankenversicherung
Vergleich Vergleich gesetzliche Krankenversicherung
Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung
Bei Berufsunfähigkeit endet eine Krankentagegeldversicherung zu dem
Termin, an dem die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist.
Tritt die Berufsunfähigkeit während eines laufenden Versicherungsfall
(Arbeitsunfähigkeit) ein, so wird das Krankentagegeld für maximal 3
Monate weitergezahlt, gerechnet ab dem 1. Tag nach Feststellung der
Berufsunfähigkeit. Die Versicherung endet zum Ende des Monats, für den
letztmalig Leistungen erbracht wurden.
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach
medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit
zu mehr als 50 % erwerbsunfähig ist.
Die Frage ob, in welchem Grad und von welchem Zeitpunkt an Berufs- und /
oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt,
wird aufgrund der eingereichten und eingeholten Nachweise geklärt. Das
Ergebnis wird dem Kunden persönlich oder durch eingeschriebenen Brief
mitgeteilt.
Bei Berufsunfähigkeit kann für die bestehende
Krankentagegeldversicherung eine Anwartschaft für den Fall vereinbart
werden, das wieder Berufsfähigkeit eintritt. Das empfiehlt sich
besonders dann, wenn z. B. eine Umschulung angestrebt wird.
nach oben
Krankenversicherung Lexikon
Auslandsreisekrankenversicherung
private Krankenversicherung
Vergleich Vergleich gesetzliche Krankenversicherung
Bindefrist bei der Antragstellung in der privaten
Krankenversicherung
Nach Abgabe des Antrags ist der Antragsteller 6 Wochen an seinen Antrag
gebunden.
Wünscht der Kunde Wartezeiterlass aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses,
dann beginnt die Bindefrist mit dem Zugang des ärztlichen Zeugnisses,
spätestens mit Ablauf der Einreichungsfrist, also 3 Wochen nach der
Antragstellung. Darüber hinaus gilt für die Dauer von 14 Tagen ein
Widerspruchsrecht.
nach oben
Krankenversicherung Lexikon
Auslandsreisekrankenversicherung
private Krankenversicherung
Vergleich Vergleich gesetzliche Krankenversicherung
Gebührenordnung der Ärzte in der Krankenversicherung
Die Heilbehandler berechnen ihr Honorar nach Gebührenordnungen bzw.
Gebührenverzeichnissen.
Für Privatversicherte gelten:
GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte
GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte
GebüH = Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Regelhöchstsatz für:
ärztliche Leistungen = 2,3 fach
technische Leistungen = 1,8 fach
Laborleistungen = 1,15 fache Satz der GOÄ / GOZ
Höchstsätze für:
ärztliche Leistungen = 3,5 fach
technische Leistungen = 2,5 fach
Laborleistungen = 1,3 fache Satz der GOÄ / GOZ
Die Höchstsätze lassen sich nur aufgrund einer Honorarvereinbarung
zwischen Arzt und Patient überschreiten.
nach oben
Krankenversicherung Lexikon
Auslandsreisekrankenversicherung
private Krankenversicherung
Vergleich Vergleich gesetzliche Krankenversicherung
geringfügige Beschäftigung in der GKV / PKV
Eine geringfügige Beschäftigung (Euro 400,00 Job) liegt vor, wenn die
wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig 15 Stunden nicht übersteigt und das
monatliche Arbeitsentgelt bei höchstens Euro 400,00 liegt.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung allein löst keine
Krankenversicherungspflicht aus. Für GKV – Mitglieder zahlt der
Arbeitgeber einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 10 % des
Arbeitsentgelts; ein Leistungsanspruch ergibt sich daraus allerdings
nicht. Für PKV – Versicherte ist dieser Beitrag nicht zu entrichten.
Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt, so
sind sie hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit und des
Arbeitsentgelts zusammenzurechnen. Ergibt sich insgesamt betrachtet eine
wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden (oder ein monatliches
Arbeitsentgelt von mehr als Euro 400,00 so liegt Versicherungspflicht
vor, solange die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird.
Nimmt ein versicherungspflichtig Beschäftigter zusätzlich eine
geringfügig entlohnte Beschäftigung auf, so fällt auch die geringfügige
Beschäftigung unter die Versicherungspflicht. übersteigt das regelmäßige
Arbeitsentgelt aus beiden Beschäftigungen die
Jahresarbeitsentgeltgrenze, so tritt mit Beginn des Folgejahres
Versicherungsfreiheit ein, sofern die Grenze voraussichtlich auch im
Folgejahr überschritten wird.
nach oben
Krankenversicherung Lexikon
Auslandsreisekrankenversicherung
private Krankenversicherung
Vergleich Vergleich gesetzliche Krankenversicherung
Gesellschafter Geschäftsführer und die
private
Krankenversicherung
Hinsichtlich der Versicherungsfähigkeit von Gesellschafter –
Geschäftsführern sind 3 Möglichkeiten zu unterscheiden:
beherrschende Gesellschafter - Geschäftsführer werden
sozialversicherungsrechtlich zu den Selbständigen gezählt, sind aber
steuerrechtlich Arbeitnehmer der Gesellschaft. An Sie ausgezahlte
Arbeitgeberanteile werden daher der Einkommensteuer unterworfen, weil
kein Anspruch auf den Arbeitgeberanteil nach § 257 SGB V besteht.
Ausnahme: Nur bei Gewinnentnahme des Gesellschafter – Geschäftsführers
wird er wie ein Selbständiger betrachtet und kann daher ein Tagegeld für
Selbständige versichern.
Er ist wie ein versicherungsfreier Angestellter zu betrachten oder
ein nicht beherrschende Gesellschafter - Geschäftsführer ist
versicherungspflichtig. |