Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Zusatzversicherung

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Krankenversicherung Information   Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung

Krankenversicherung Information   Arbeitgeberzuschuss wenn Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung

versichert ist

Krankenversicherung Information   Beitragsanpassung bei der privaten Krankenversicherung
Krankenversicherung Information   Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Krankenversicherung Information   Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Krankenversicherung Information   Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung
Krankenversicherung Information   Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung
Krankenversicherung Information   Bindefrist bei der Antragstellung in der privaten Krankenversicherung
Krankenversicherung Information   Gebührenordnung der Ärzte in der Krankenversicherung
Krankenversicherung Information   geringfügige Beschäftigung in der GKV / PKV
Krankenversicherung Information   Gesellschafter Geschäftsführer und die private Krankenversicherung


Krankenversicherung Information  
Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung
Da in höherem Alter auch höhere Leistungsausgaben anfallen, müsste der Beitrag mit zunehmenden Alter steigen. Damit das nicht passiert, wird ein Teil des Beitrags als Vorsorgepolster für das Alter angespart -–die so genannte Alterungsrückstellung -. In hohem Alter wird dieses Polster wieder sukzessive aufgelöst, damit der Beitrag stabil bleibt. Im Fall einer Beitragsanpassung erfolgt diese aufgrund von Kostensteigerungen, aber nicht aufgrund einer altersbedingten Mehrleistung. Die Alterungsrückstellung wird verzinslich angelegt. Ab dem 65. Lebensjahr werden diese Mittel zum überwiegenden Teil (90 %) zur Beitragsstabilität verwendet. Das bedeutet, das bei jeder Beitragsanpassung ab dem 65. Lebensjahr stets so viel aus dem "Topf" entnommen wird, wie gebraucht wird, um den Beitrag stabil zu halten. Das geschieht solange, wie ausreichend Mittel in diesem "Topf" sind. Sind zum 80. Lebensjahr noch Mittel vorhanden, werden diese komplett ausgeschüttet und es kommt zu einer Beitragssenkung.
 

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Krankenversicherung Information  
Arbeitgeberzuschuss wenn Arbeitnehmer in der privaten

Krankenversicherung versichert ist

Arbeitnehmer mit einer privaten Krankenversicherung (voll PKV) erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss, wenn der Vertrag Leistungen vorsieht, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Versicherungsunternehmen gem. § 257 SGB V folgende fünf Voraussetzungen erfüllt:
1. Die Krankenversicherung muß nach Art der Lebensversicherung geführt werden.
2. Das Versicherungsunternehmen muß den Standardtarif für ältere Versicherte anbieten.
3. Der überwiegende Teil der Überschüsse, die sich aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ergeben, muß zugunsten der Versicherten verwendet werden.
4. Auf das vertragliche ordentliche Kündigungsrecht muß verzichtet werden.
5. Die Krankenversicherung darf nicht zusammen mit anderen Versicherungssparten betrieben werden.
Für Beiträge von privat krankenversicherten Familienangehörigen ist der Zuschuß zu zahlen, wenn bei Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Familienversicherung bestünde.
Bei alleine bestehenden Zusatzversicherungen wird kein Arbeitgeberzuschuß gezahlt.
Als Arbeitgeberanteil ist die Hälfte des Beitrags für die private Vollkostenversicherung zu zahlen, maximal jedoch die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der maximale Arbeitgeberzuschuß zum PKV – Beitrag wird jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres neu festgelegt. Er berechnet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze des betreffenden Jahres und dem halben durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen zum 1. Januar des Vorjahres.
Für eine Krankenhaustagegeldversicherung in Verbindung mit einer Vollkostenversicherung gibt es einen Arbeitgeberzuschuß – nicht jedoch für eine Pflegezusatzversicherung.
Zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuß in halber Beitragshöhe, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbeitrages in der sozialen Pflegepflichtversicherung. Dieser Höchstbeitrag beträgt 1,7 % von der Bemessungsgrenze.

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Krankenversicherung Information  
Beitragsanpassung bei der privaten Krankenversicherung

Der Beitrag richtet sich grundsätzlich nach Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Antragstellung oder Erhöhung des Versicherungsschutzes. Der so ermittelte Beitrag ist für die gesamte Vertragslaufzeit grundsätzlich gleich.
Kostensteigerungen im Gesundheitswesen oder steigende Inanspruchnahme (nicht der einzelnen Person sondern der Versichertengemeinschaft) von Versicherungsleistungen können Beitragsanpassungen notwendig machen. Es können auch beitragsmäßig festgelegte Selbstbehalte angepaßt werden. Nach Zustimmung des Treuhänders lassen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Anpassung zu.
Um Beitragsanpassungen für den Bestand abzumildern, können Mittel aus der Rückstellung für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung eingesetzt werden.
 

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Krankenversicherung Information  
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen

Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAE) in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 75 % der in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Die JAE hat folgende Funktionen:
Bemessung für Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungspflichtgrenze)
Festsetzung des Höchstbeitrages in der jeweiligen gesetzlichen
Krankenversicherung
Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte) deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) überschreitet, sind vom Zeitpunkt des Überschreitens an krankenversicherungsfrei.
Die Krankenversicherungspflicht endet jedoch nicht bereits mit dem Zeitpunkt des Überschreitens, sondern erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAE überschritten wird. Vorausgesetzt wird, daß das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die von Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende JAE übersteigt.
Für die Umrechnung von Stundenlohn auf monatliches Entgelt gilt folgende Formel:
Wöchentliche Arbeitszeit x 13 x Stundenlohn : 3

 

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Krankenversicherung Information  
Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, die die Beitragsberechnung nach dem individuellen Risiko pro Person vornimmt, erhebt die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge als Prozentsatz vom Bruttoeinkommen nach dem Umlageverfahren und zwar bis zur Höchstgrenze des Jahresbruttoeinkommens, welches jährlich neu festgelegt wird.
 

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Krankenversicherung Information  
Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) kalkuliert risikogerechte Beiträge.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erhebt, richten sich die Beiträge der PKV nach der versicherten Leistung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und Geschlecht.
Der so berechnete Beitrag gilt allerdings nur für ein "normales Risiko". Bei Abschluss bereits bestehender erheblicher Krankheiten werden nur gegen einen Risikozuschlag mitversichert oder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ausgangspunkt der Beitragskalkulation ist zunächst die Risikoprämie. Die Risikoprämie deckt das vom Versicherer übernommene individuelle Risiko des einzelnen Versicherten. Die Risikoprämie wird für jeden Tarif und innerhalb des Tarifs für jede Altersgruppe einzeln berechnet. Sie muss so bemessen sein, dass sie voraussichtlich zu erwartenden Leistungen entspricht, die vertraglich vereinbart wurden.
Für die Ermittlung der Risikoprämie muss zunächst geschätzt werden, wie oft und in welchem Umfang das zu versichernde Ereignis wahrscheinlich eintreffen wird. Dazu dienen Wahrscheinlichkeitstafeln und andere statische Daten.
Da mit fortschreitendem Lebensalter in der Regel auch ein steigender Leistungsbedarf verbunden ist, kein Versicherter jedoch jährlich steigende Prämien zahlen möchte, wird zusätzlich zur Risikoprämie ein so genannter Sparbeitrag erhoben, der in der Alterungsrückstellung gesammelt wird.
In der Beitragskalkulation über nimmt die Alterungsrückstellung also eine Zeitausgleichsfunktion. Da die Nettoprämie in jüngeren Jahren höher als die reine Risikoprämie ist, wird der Überschuss der ersten Jahre zum Aufbau einer Alterungsrückstellung verwendet. Diese wird in der zweiten Phase des Vertrages allmählich wieder aufgelöst, denn dann ist die benötigte Risikoprämie aufgrund des zunehmenden Altersrisikos höher als die tatsächlich zu zahlende Prämie.
 

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Krankenversicherung Information  
Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung


Bei Berufsunfähigkeit endet eine Krankentagegeldversicherung zu dem Termin, an dem die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist.
Tritt die Berufsunfähigkeit während eines laufenden Versicherungsfall (Arbeitsunfähigkeit) ein, so wird das Krankentagegeld für maximal 3 Monate weitergezahlt, gerechnet ab dem 1. Tag nach Feststellung der Berufsunfähigkeit. Die Versicherung endet zum Ende des Monats, für den letztmalig Leistungen erbracht wurden.
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 % erwerbsunfähig ist.
Die Frage ob, in welchem Grad und von welchem Zeitpunkt an Berufs- und / oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, wird aufgrund der eingereichten und eingeholten Nachweise geklärt. Das Ergebnis wird dem Kunden persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt.
Bei Berufsunfähigkeit kann für die bestehende Krankentagegeldversicherung eine Anwartschaft für den Fall vereinbart werden, das wieder Berufsfähigkeit eintritt. Das empfiehlt sich besonders dann, wenn z. B. eine Umschulung angestrebt wird.
 

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Krankenversicherung Information  
Bindefrist bei der Antragstellung in der privaten

Krankenversicherung

Nach Abgabe des Antrags ist der Antragsteller 6 Wochen an seinen Antrag gebunden.
Wünscht der Kunde Wartezeiterlass aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses, dann beginnt die Bindefrist mit dem Zugang des ärztlichen Zeugnisses, spätestens mit Ablauf der Einreichungsfrist, also 3 Wochen nach der Antragstellung. Darüber hinaus gilt für die Dauer von 14 Tagen ein Widerspruchsrecht.
 

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Krankenversicherung Information  
Gebührenordnung der Ärzte in der Krankenversicherung

Die Heilbehandler berechnen ihr Honorar nach Gebührenordnungen bzw. Gebührenverzeichnissen.
Für Privatversicherte gelten:
GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte
GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte
GebüH = Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Regelhöchstsatz für:
ärztliche Leistungen = 2,3 fach
technische Leistungen = 1,8 fach
Laborleistungen = 1,15 fache Satz der GOÄ / GOZ
Höchstsätze für:
ärztliche Leistungen = 3,5 fach
technische Leistungen = 2,5 fach
Laborleistungen = 1,3 fache Satz der GOÄ / GOZ
Die Höchstsätze lassen sich nur aufgrund einer Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient überschreiten.
 

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geringfügige Beschäftigung in der GKV / PKV

Eine geringfügige Beschäftigung (Euro 400,00 Job) liegt vor, wenn die wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig 15 Stunden nicht übersteigt und das monatliche Arbeitsentgelt bei höchstens Euro 400,00 liegt.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung allein löst keine Krankenversicherungspflicht aus. Für GKV – Mitglieder zahlt der Arbeitgeber einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 10 % des Arbeitsentgelts; ein Leistungsanspruch ergibt sich daraus allerdings nicht. Für PKV – Versicherte ist dieser Beitrag nicht zu entrichten.
Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt, so sind sie hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit und des Arbeitsentgelts zusammenzurechnen. Ergibt sich insgesamt betrachtet eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden (oder ein monatliches Arbeitsentgelt von mehr als Euro 400,00 so liegt Versicherungspflicht vor, solange die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird.
Nimmt ein versicherungspflichtig Beschäftigter zusätzlich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf, so fällt auch die geringfügige Beschäftigung unter die Versicherungspflicht. übersteigt das regelmäßige Arbeitsentgelt aus beiden Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so tritt mit Beginn des Folgejahres Versicherungsfreiheit ein, sofern die Grenze voraussichtlich auch im Folgejahr überschritten wird.
 

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Krankenversicherung Information  
Gesellschafter Geschäftsführer und die private

Krankenversicherung

Hinsichtlich der Versicherungsfähigkeit von Gesellschafter – Geschäftsführern sind 3 Möglichkeiten zu unterscheiden:
beherrschende Gesellschafter - Geschäftsführer werden sozialversicherungsrechtlich zu den Selbständigen gezählt, sind aber steuerrechtlich Arbeitnehmer der Gesellschaft. An Sie ausgezahlte Arbeitgeberanteile werden daher der Einkommensteuer unterworfen, weil kein Anspruch auf den Arbeitgeberanteil nach § 257 SGB V besteht. Ausnahme: Nur bei Gewinnentnahme des Gesellschafter – Geschäftsführers wird er wie ein Selbständiger betrachtet und kann daher ein Tagegeld für Selbständige versichern.
Er ist wie ein versicherungsfreier Angestellter zu betrachten oder
ein nicht beherrschende Gesellschafter - Geschäftsführer ist versicherungspflichtig.

 

 

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