Alterungsrückstellung |
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Da in höherem Alter auch höhere Leistungsausgaben anfallen, müsste der Beitrag mit zunehmenden Alter steigen. Damit das nicht passiert, wird ein Teil des Beitrags als Vorsorgepolster für das Alter angespart - die so genannte Alterungsrückstellung -. In hohem Alter wird dieses Polster wieder sukzessive aufgelöst, damit der Beitrag stabil bleibt. Im Fall einer Beitragsanpassung erfolgt diese aufgrund von Kostensteigerungen, aber nicht aufgrund einer altersbedingten Mehrleistung. Die Alterungsrückstellung wird verzinslich angelegt. Ab dem 65. Lebensjahr werden diese Mittel zum überwiegenden Teil (90 %) zur Beitragsstabilität verwendet. Das bedeutet, das bei jeder Beitragsanpassung ab dem 65. Lebensjahr stets so viel aus dem "Topf" entnommen wird, wie gebraucht wird, um den Beitrag stabil zu halten. Das geschieht solange, wie ausreichend Mittel in diesem "Topf" sind. Sind zum 80. Lebensjahr noch Mittel vorhanden, werden diese komplett ausgeschüttet und es kommt zu einer Beitragssenkung. |
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