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Der private Krankenversicherung Standardtarif in der PKV

Bei einem Wechsel in den Tarif Standardtarif Rentner ist der Beitrag garantiert nicht höher, als der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse.

Ehepaare zahlen unter bestimmten Voraussetzungen maximal 150 % des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkasse. Aufnahmefähig in den Standardtarif Rentner sind Privatversicherte, die mindestens 10 Jahre in der privaten Krankenvollversicherung versichert sind und die

das 65. Lebensjahr vollendet haben, oder

das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren jährliches Gesamteinkommen die

Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt oder

vor Vollendung des 55. Lebensjahres eine Rente der gesetzlichen

Rentenversicherung beziehen und deren jährliches Gesamteinkommen die

Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

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Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit, in einen so genannten Standardtarif Rentner zu wechseln.

Der Beitrag für den Standardtarif ist auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkasse begrenzt. Je mehr Versicherungsjahre ein in der Krankenvollversicherung älterer Versicherter bereits aufzuweisen hat, desto mehr wird der Höchstbeitrag unterschritten. Die angesammelten Alterungsrückstellungen beim Wechsel in den Standardtarif Rentner werden voll angerechnet.

Im wesentlichen entsprechen die Leistungen dieses Tarifs denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Privatkrankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung durch alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Für die ambulante Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte, für die stationäre Behandlung und für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ist Selbstbehalt vorgesehen. Das Honorar für Ärzte und Zahnärzte wird bis zum Regelhöchstsatz, d.h. dem 2,3fachen des Einfachsatzes, erstattet. Liquidiert der Arzt jedoch nur bis zum 1,7fachen, so vermindert sich der Selbstbehalt. Die private Krankenversiherung gibt Hilfe, damit solche Ärzte gefunden werden können. Bei einer Krankenhausbehandlung sind wie in der gesetzlichen Krankenkasse die allgemeinen Krankenhausleistungen, d.h. die Unterbringung im Mehrbettzimmer einschließlich der Behandlung durch die jeweils diensthabenden Ärzte, versichert. Als Anrechnung häuslicher Ersparnisse ist ein Eigenanteil vorgesehen. Der Versicherungsschutz des Standardtarifs erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden.

 

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