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ausländische Gäste Reiseversicherung

 

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ausländische Gäste Reiseversicherung für den Ausländer in Deutschland und in der EU

 

Travel insurance for the foreign guest in Germany and in the European Union

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Incoming, versicherbarer Personenkreis in der Reiseversicherung:

ausländische Staatsbürger, für vorübergehende Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 3 Jahren

 

deutsche Staatsbürger, die seit mehr als 2 Jahren ständig im Ausland leben, für vorübergehende Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 3 Jahren

 

Höchstaufnahmealter 74 Jahre

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Incoming Reiseversicherung Krankenversicherung

ambulante Heilbehandlung beim Arzt

stationäre Behandlung im Krankenhaus (allg. Pflegeklasse ohne Wahlleistungen)

Transport zum Krankenhaus und zurück

schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. einfacher Zahnfüllungen

sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz max. 300,- € bei Aufenthalten bis zu 180 Tagen, max. 600,- € bei längeren Aufenthalten pro Versicherungsjahr

 

Überführung bei Tod einer versicherten Person bzw. Bestattungskosten bis zu 10.000,- € abzgl. 25,- € Selbstbeteiligung je Versicherungsfall

 

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Unfallversicherung in der Reiseversicherung

im Todesfall 5.000,- €

im Invaliditätsfall bis zu 25.000,- € (ab 90 % Invalidität verdoppelt sich die

Invaliditätsleistung)

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Haftpflichtversicherung in der Reiseversicherung

Deckungssumme 1,5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden

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wichtiger Hinweis:

Verbindliche Aussagen zur Reiseversicherung werden ausschließlich über die allgemeinen Versicherungsbedingungen gegeben.

 

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Margot Sosna - Poehler +++ Am Landwehrbach 12 +++ 59514 Welver (NRW / Kreis Soest) +++ Telefon: 02384 911119 +++

 

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