Reiseversicherung für Urlaub Reise und Erholung |
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Auf diesen Seiten können Sie Informationen zur Auslandsreisekrankenversicherung für Auslandsreisende als Single oder Familienreise nachlesen oder Ihr Angebot für eine Urlaubsreise anfordern. Hierbei ist es egal, ob es sich bei diesen Reisen um eine Lastminutereise oder eine Pauschalreise handelt.
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Reiseversicherung für Auslandsreisekrankenversicherung Amerikareise, Mexiko und Kanada Urlaub Reise mit Auslandsaufenthalt
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| Krankenversicherung |
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| Allgemeines | ||
| Die Krankenversicherung für eine Auslandsreise bietet Schutz für die finanziellen Folgen einer Heilbehandlung wegen Krankheit oder ärztlichen Behandlung auf Grund eines Unfalles im Ausland. Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung umfassen die volle oder teilweise Kostenerstattung für: Auslandsreisekrankenversicherung allgemein Arzt- , Krankenhaus- und Operationskosten Medikamente schmerzstillende Zahnbehandlung inklusive Reparatur von Zahnersatz medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland in die Heimat Überführung eines Verstorbenen in das Heimatland Eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARK) ist für jeden, welcher in das Ausland reist, empfehlenswert. Sowohl für gesetzlich versicherte und zum Teil auch als auch für privat Krankenversicherte. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist insofern empfehlenswert, da der gesetzlich Versicherte im EG-Ausland bzw. in den Staaten mit Sozialversicherungsabkommen – selbst mit einem Auslandskrankenschein – nur Anspruch auf Kostenerstattung hat, wenn der Auslandskrankenschein in einen nationalen Krankenschein bzw. sog. Berechtigungsschein umgetauscht wurde. Krankenversicherungsschutz wird allerdings mit dem Auslandskrankenschein nur in dem Umfang geboten, wie es die gesetzlichen Versicherungen des jeweiligen Urlaubslandes vorsehen. Dadurch sind z. B. höhere Selbstbeteiligungen möglich. Der Berechtigungsschein wird vom ausländischen Arzt nicht immer akzeptiert, sondern die Urlauber werden nur für ein Privathonorar behandelt. Die gesetzliche deutsche Krankenkasse (GKV) trägt – wenn überhaupt - dann nur die Kosten, die bei gleicher Behandlung in Deutschland angefallen wären. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland in die Heimat ist grundsätzlich nicht mit versichert. In Ländern ohne Sozialabkommen entstehende Krankheitskosten werden von der GKV ebenfalls nicht erstattet. Für Personen, welche in der privaten Krankenversicherung versichert sind, ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung ebenfalls empfehlenswert. Begründung: Die Tarife der privaten Krankenversicherer haben zwar internationale Geltung, oft ist aber der Rücktransport aus dem Ausland oder Überführung nicht mit abgesichert oder es muß hierfür ein Zuschlag gezahlt werden. Auch bezüglich einer eventuellen Beitragsrückerstattung oder einer hohen Selbstbeteiligung kann sich eine zusätzliche Absicherung für das Ausland rechnen. Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn meist nur den Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Die darüber hinaus entstandenen Kosten im Ausland sowie der Rücktransport sind vom Versicherungsnehmer selbst zu zahlen. Für Personen, die nur sporadisch ins Ausland fahren, werden sog. Einzelpolicen angeboten, die für eine bestimmte Reisedauer bereits bei Abschluß der Versicherung festgelegt sind. (Reise-Tagesanzahl). Diese Policen der Reiseversicherung enden mit der Rückkehr aus dem Ausland. Üblich sind inzwischen Reiseversicherung Jahres - Dauerpolicen. Hier ist je Reise die Reisedauer auf einen maximalen Zeitraum begrenzt. Die Reisedauer beträgt bei den meisten Versicherern für jede Reise pro Jahr 91 Tage. Bei diesen Verträgen verlängert sich die Laufzeit automatisch von Jahr zu Jahr. Für Reisen, die über die o. g. maximale Reisedauer der Jahres-Dauerpolice hinausgehen, werden von der PKV Sondertarife angeboten. Personen, die einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind grundsätzlich versicherbar. Ausländische Mitbürger, vor allem Menschen mit Staatsbürgerschaften außerhalb der EU, sollten beim Abschluss einer Reiseversicherung genau darauf achten, ob der Versicherungsschutz nur auf Reisen in andere Länder gilt oder auch in ihrem Heimatland. Oft bieten Versicherer die Deckung nur Urlaubern bis zu einem bestimmten Höchstalter an. Wird keine Altersgrenze genannt, wird der Beitrag in der Regel ab einem bestimmten Alter teurer. Nach Beachtung der o. g. Voraussetzungen genießen alle Personen, die im Versicherungsschein namentlich genannt sind, Versicherungsschutz. Standard Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung Folgende Standardleistungen sind in der Regel in der Leistungspflicht der Reiseversicherung enthalten: die freie Arzt-, Zahnarzt und Krankenhauswahl die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Behandlung die Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen sowie Reparaturen von Zahnersatz die Transportkostenübernahme zum nächstgelegenen Krankenhaus oder Notdienst den medizinisch notwendigen Rücktransport in das Heimatland die Überführungskosten eines Verstorbenen in die Heimat, bzw. die Bestattungskosten am Sterbeort, die i. d. R. bis zu einem bestimmten Höchstbetrag ersetzt werden. Im Falle einer Transportunfähigkeit hat der Versicherer für schwebende Krankheitsfälle eine Pflicht zur Nachleistung. Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit, ab Grenzübertritt, frühestens mit Zahlung des ersten Beitrags. Auslandsreisekrankenversicherung Leistungseinschränkung Die wesentlichen Leistungsunterschiede bei der Reiseversicherung sind in unseren Leistungsvergleichen dargestellt. Da die Leistungen sehr unterschiedlich sind, ist es ratsam, nicht nur die Beiträge, sondern eben auch die Leistungen anhand unserer Vergleiche als Abschlußkriterium zu betrachten. In der Auslandsreisekrankenversicherung sind zum Teil die nachstehend genannten Ausschlüsse genannt. Das bedeutet, es erfolgt keine oder nur eine teilweise Erstattung der Kosten: Kosten für Untersuchungen und Behandlungen, die der alleinige Grund der Reise waren und für die bei Reiseantritt feststand, daß sie bei planmäßigem Reiseverlauf stattfinden mußten. Behandlungskosten die als Folge von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Kernenergie erforderlich werden. Oder wenn diese auf Vorsatz beruhenden Krankheiten oder Unfällen sowie Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen zurück zu führen sind. Behandlungskosten die durch seelische Erkrankungen entstehen, die bei Schwangerschaft auftreten (außer bei akuten Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburten oder wenn Pflegebedürftigkeit besteht. Aufwendungen die in Kur-, Sanatoriums- und Reha - Einrichtungen anfallen (Ausnahme, wenn diese als einzige im medizinischen Notfall erreichbar waren), die durch Familienangehörige z B. wenn der Partner Mediziner ist, abgedeckt werden. (Sachkosten werden erstattet). Zahnersatzkosten einschl. Kronen und kieferorthopädische Behandlungskosten. Kosten für Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Gehhilfen, Einlagen, Hörgeräte). Kosten für die Heilbehandlung und sonstige Maßnahmen, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen, sowie Kosten, die durch einen gesetzlichen Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherer übernommen werden. (Bei einigen Versicherern). Beitragsberechnung der Auslandsreisekrankenversicherung Es gibt 3 Formen der Auslandsreisekrankenversicherung: Einzelpolicen: Kosten je Reisetag und je Person für die geplante Reisedauer. (Teilweise mit gestaffelten Tagesbeiträgen, je nach Reisedauer). Beispiel: Reisedauer 30 Tage / Beitragssatz in EURO x Tage = Beitrag in EURO. Jahres-Dauerpolicen: Es wird eine einmalige Prämie pro Person oder Familienbeitrag gezahlt. Dieses gilt für alle Reisen eines Jahres mit maximaler Reisedauer. Beispiel: 2 Auslandsreisen Reisedauer 1 x 10 Tage, 1 x 30 Tage = Gesamtbeitrag es wird ein Beitrag für das gesamte "Jahresticket" bezahlt, welcher in der Regel günstiger ist, als wenn man für z. B. 2 Reisen abschließen würde. Sondertarife: Gültig für beruflich bedingte oder private Reisen. Die Dauer der Reise muß vor Reiseantritt berechnet werden. Für die geplante Reisedauer zahlt man pro Person und je Reisetag. (z. T. mit gestaffelten Tagesbeiträgen, von der Reisedauer abhängig.) Beispiel: Reisedauer 95 Tage / Beitragssatz x Tage = Beitrag in EURO.
Auslandsreisekrankenversicherung Leistungsabwicklung Die Police, Telefon- und Telefaxnummer des Versicherers zur Reise mitnehmen. Unbedingt vor Behandlungsbeginn Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft wo die Reiseversichjerung abgeschlossen wurde, aufnehmen, wenn die Behandlungskosten offensichtlich sehr hoch sind. Voraussetzung für einen Rücktransport ist, dass eine angemessene Behandlung am Ort nicht möglich ist. Auch hier bitte unbedingt Rücksprache mit dem Versicherer! Bei kleineren Behandlungskosten kann der Versicherungsnehmer die entstandenen Kosten verauslagen und nach Rückkehr von der Reise die gesammelten Originale der Belege einreichen. Die Unterlagen sollten den Namen des Erkrankten (Versicherten) die Behandlungsdaten und vor allen Dingen die genaue Diagnose und einzelnen Leistungen der Therapie beinhalten. Bei Belegen für Medikamente müssen Preis- und Quittungsvermerk ersichtlich sein. Bei hohen Vorauszahlungen, die z.B. aufgrund eines stationären Aufenthalts erforderlich werden, sollte man sich mit der nächsten Botschaft, bzw. zuständigen Auslandsvertretung in Versbindung setzen. Je nach Diagnose sind nach Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft auch direkte a Konto-Zahlungen an das Krankenhaus möglich.
Kündigung der Auslandsreisekrankenversicherung Einzelpolicen: Keine besondere Kündigung erforderlich, da diese automatisch nach Reiserückkehr enden. Der Vertrag endet bei Tod des Versicherungsnehmers (mit der Möglichkeit der Übernahme durch die versicherten Personen innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers). Der Vertrag endet mit dem Wegzug des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person aus dem Tätigkeitsfeld des Versicherers ebenfalls. Üblicherweise besteht eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Beschränkung der Kündigung auf einzelne Personen ist möglich. Ohne Kündigung verlängert sich die Police automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Tod des Versicherungsnehmers endet der Vertrag (mit der Möglichkeit der Übernahme durch die versicherten Personen innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers.) Der Vertrag endet mit dem Wegzug des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person aus dem Tätigkeitsfeld des Versicherers. von Sondertarifen der Reiseversicherung Ohne besondere Kündigung enden diese automatisch bei Rückkehr von der Reise. Der Vertrag endet bei Tod des Versicherungsnehmers (mit der Möglichkeit der Übernahme durch die versicherten Personen innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers). Der Vertrag endet mit dem Wegzug des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person aus dem Tätigkeitsfeld des Versicherers. wichtiger Hinweis: Verbindliche Aussagen zur Reiseversicherung werden ausschließlich über die allgemeinen Versicherungsbedingungen von HanseMerkur oder Travelsecure gegeben.
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