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Reisegepäckversicherung |
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Für das Abhandenkommen, Zerstören oder Beschädigung des Reisegepäcks durch Diebstahl, Einbruch, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter, Sturm, Brand, Blitz, Explosion, höhere Gewalt besteht Versicherungsschutz durch die Reisegepäckversicherung. Die Reisegepäckversicherung ist als Einzelvertrag aber auch als Jahresvertrag zu erhalten.
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Reiseversicherung für Auslandsreisekrankenversicherung Amerikareise, Mexiko und Kanada Urlaub Reise mit Auslandsaufenthalt
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| Allgemeines | ||
| Allgemeines zur Reisegepäckversicherung Reisegepäckversicherung Schutz für die versicherten Sachen besteht: für in der Obhut von Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieben, Gepäckaufbewahrungen für Verlust Beschädigung Zerstörung (jedoch nicht für Pelze, Schmucksachen, Edelmetallgegenstände, Foto-, Film- und Videoapparate sowie Mobiltelefone jeweils mit Zubehör Ausnahme siehe unten) Von der Reisegepäckversicherung sind ausgeschlossen: u. a. Zahlungsmittel, Wertpapiere, Dokumente, EDV – Geräte, Waffen, Hängegleiter, Fallschirme, Wellenbretter, Segelsurfgeräte, Gleitflieger, Land-, Luft-, Wasserfahrzeuge, Vermögensfolgeschäden. Abschlussfrist der Reisegepäckversicherung: Buchung bis zum Abreisetag möglich Informationen der Reisegepäckversicherung Reisegepäckversicherung während der übrigen Reisezeit für: strafbare Handlungen Dritter Transportmittelunfall Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Elementarereignisse Versicherungsschutz besteht innerhalb der versicherten Reisedauer vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr (einschließlich Vorabend – Check - In). Reisen mehrere Personen miteinander, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist es möglich, das Gepäck gemeinsam zu versichern (Vorteil: eine Versicherungssumme) Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände sowie Fahrräder sind bis zu 500,00 € pro Versicherungsfall versichert. Brillen, Kontaktlinsen, Mobiltelefone sind bis zu 250,00 € pro Versicherungsfall versichert. Schmuck, Pelze, Foto- Film und Videoapparate (Wertsachen sind insgesamt bis zu 50 % der Versicherungssumme versichert. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn diese Wertsachen sowie Mobiltelefone als Reisegepäck aufgegeben werden. Im Handgepäck sind Wertsachen und Mobiltelefone jedoch versichert. wichtiger Hinweis: Verbindliche Aussagen zur Reiseversicherung werden ausschließlich über die allgemeinen Versicherungsbedingungen gegeben.
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