LEISTUNGEN der Reiserücktrittversicherung
Reise - Rücktrittskosten - Versicherung bis zur Höhe
des versicherten Reise- / Mietpreises
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
(Stornokosten) aus versichertem Grund
bei Nichtantritt der Reise
bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise -
Mehrkosten, wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird,
sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch
bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
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Welcher Versicherungsschutz
besteht bei der
Reiserücktrittversicherung
Versicherungsschutz bei der Reiserücktrittversicherung
besteht bei:
Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod
Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit
Unfall,
unerwartet schwere Erkrankung
Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten
Hundes einer versicherten Person
Jobverlust oder Wiedereinstellung nach
Arbeitslosigkeit
Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft
Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge
von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder
zum Zivildienst
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Selbstbehalt
bei der Reiserücktrittversicherung
Wird der Versicherungsfall durch unerwartet schwere
Erkrankung mit ambulanter Heilbehandlung ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt
20% des erstattungsfähigen Betrages, mindestens jedoch 25,- EURO je
versicherte Person. In allen anderen Fällen: kein Selbstbehalt.
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versicherbarer Personenkreis in der
Reiserücktrittversicherung:
versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine
Reise gebucht und versichert haben.
die Angehörigen einer versicherten Person. Hierzu
zählen:
Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen
Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkindern, Adoptiveltern,
Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern,
Schwiegerkinder und Schwäger.
diejenigen Personen, die nicht mitreisende
minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person
betreuen.
Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht
und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten
Person und deren Betreuungspersonen als versicherte Personen, nicht mehr die
versicherten Personen untereinander.
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Abschlussfrist der Reiserücktrittversicherung
Abschließbar bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung.
Liegen zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt bei weniger Reiseantritt
als 30 Tage muß der Abschluß sofort bei der Buchung erfolgen.
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Leistungen bei vorzeitigem
Reiseabbruch:
Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der
ersten Urlaubswoche abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis - ggf.
abzüglich Selbstbehalt - ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund
später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen
Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.
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Leistungen bei
Unterbrechung der Reise:
Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen
werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen
Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.
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Leistungen bei
verspäteter Rückreise:
Erstattung der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts
und der Rückreise bis 5.000,- EURO, wenn die versicherte Reise wegen
Elementarereignissen (z.B. Lawinen, Überschwemmung) nicht planmäßig beendet
werden kann.
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wichtiger Hinweis:
Verbindliche Aussagen zur Reiseversicherung werden
ausschließlich über die allgemeinen Versicherungsbedingungen gegeben.