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Reiserücktrittversicherung

 

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Eine Reiserücktrittversicherung macht dann Sinn, wenn Sie aus unvorhergesehen Gründen Ihre gebuchte Reise, egal ob an die Nordsee oder Ostsee, in das europäische oder außereuropäische Ausland nicht antreten können. Gleichzeitig leistet diese aber auch, wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus unvorhergesehenen Gründen abbrechen müssen.

 

Leistungen der Reiserücktrittversicherung   Leistungen der Reiserücktrittversicherung

Welcher Versicherungsschutz besteht bei der Reiserücktrittversicherun   Welcher Versicherungsschutz besteht bei der Reiserücktrittversicherung

Selbstbehalt bei der Reiserücktrittversicherung   Selbstbehalt bei der Reiserücktrittversicherung

versicherbarer Personenkreis in der Reiserücktrittversicherung   versicherbarer Personenkreis in der Reiserücktrittversicherung

Abschlussfrist der Reiserücktrittversicherung   Abschlussfrist der Reiserücktrittversicherung

 

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LEISTUNGEN der Reiserücktrittversicherung

Reise - Rücktrittskosten - Versicherung bis zur Höhe des versicherten Reise- / Mietpreises

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund

bei Nichtantritt der Reise

bei Nichtnutzung des Mietobjekts

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise - Mehrkosten, wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.

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Welcher Versicherungsschutz besteht bei der Reiserücktrittversicherung

Versicherungsschutz bei der Reiserücktrittversicherung besteht bei:

Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod

Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit

Unfall,

unerwartet schwere Erkrankung

Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

Jobverlust oder Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit

Impfunverträglichkeit

Schwangerschaft

Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst

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Selbstbehalt bei der Reiserücktrittversicherung

Wird der Versicherungsfall durch unerwartet schwere Erkrankung mit ambulanter Heilbehandlung ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Betrages, mindestens jedoch 25,- EURO je versicherte Person. In allen anderen Fällen: kein Selbstbehalt.

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versicherbarer Personenkreis in der Reiserücktrittversicherung:

versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben.

die Angehörigen einer versicherten Person. Hierzu zählen:

Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkindern, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.

diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.

Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als versicherte Personen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.

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Abschlussfrist der Reiserücktrittversicherung

Abschließbar bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung. Liegen zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt bei weniger Reiseantritt als 30 Tage muß der Abschluß sofort bei der Buchung erfolgen.

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Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch:

Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis - ggf. abzüglich Selbstbehalt - ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.

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Leistungen bei Unterbrechung der Reise:

Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.

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Leistungen bei verspäteter Rückreise:

Erstattung der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis 5.000,- EURO, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen (z.B. Lawinen, Überschwemmung) nicht planmäßig beendet werden kann.

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wichtiger Hinweis:

Verbindliche Aussagen zur Reiseversicherung werden ausschließlich über die allgemeinen Versicherungsbedingungen gegeben.

 

 

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Margot Sosna - Poehler +++ Am Landwehrbach 12 +++ 59514 Welver (NRW / Kreis Soest) +++ Telefon: 02384 911119 +++

 

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