Reiseversicherung Angebot online buchen Reiseträume Reiseschutz Ausland Versicherungsschutz

Auslandsreisekrankenversicherung

 

Home     Impressum  

Nutzungsbedingungen

 

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für Reisen ins europäische und außereuropäische Ausland wichtig. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im europäische und außereuropäische Ausland nur eingeschränkten Schutz. In den meisten Ländern besteht kein Versicherungsschutz. In Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, werden die Krankheitskosten von der Krankenkasse übernommen. Das bedeutet aber nicht, daß durch eine Krankheit keine größeren Beträge für Sie anfallen können.

Von einer Auslandsreisekrankenversicherung werden die Kosten übernommen , die entstehen, wenn Sie bei einer Reise ins Ausland krank werden. Auch entstehende Zusatzkosten, zum Beispiel durch einen notwendigen Rücktransport nach Deutschland, sind abgedeckt.

 

Reiseversicherung für

Auslandsreisekrankenversicherung

ausländische Gäste Reiseversicherung

Au Pair

Amerikareise, Mexiko und Kanada

Reisegepäckversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Sprachschüler und Studenten

Urlaub Reise mit Auslandsaufenthalt

 

Reise-Newsletter

Krankenversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung buchen

Allgemeines

Kontaktaufnahme

so finden Sie uns

Unterschied Makler / Vertreter

unsere Webpartner

Webpartner neu eintragen

 

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Ausland nur eingeschränkten Schutz. In den meisten Ländern besteht kein Versicherungsschutz. In Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, werden die Krankheitskosten von der Krankenkasse übernommen. Das bedeutet aber nicht, daß durch eine Krankheit keine größeren Betröge für Sie anfallen können. Das liegt daran, daß die gesetzliche Krankenkasse von den Krankheitskosten lediglich so viel übernimmt, wie sie auch in Deutschland zahlen würde. Wenn der Arzt im Ausland höher abrechnet, beispielsweise aufgrund einer privatärztlichen Abrechnung oder wegen der Gepflogenheiten im entsprechenden Land, dann müssen Sie die restlichen Kosten selbst tragen. Auch privat Krankenversicherte haben im Ausland manchmal keinen oder nur einen zeitlich befristeten Versicherungsschutz.

wichtiger Hinweis:

Verbindliche Aussagen zur Reiseversicherung werden ausschließlich über die allgemeinen Versicherungsbedingungen gegeben.

 

nach oben

Margot Sosna - Poehler +++ Am Landwehrbach 12 +++ 59514 Welver (NRW / Kreis Soest) +++ Telefon: 02384 911119 +++

 

Übersicht Krankenversicherung Lexikon

 

Alterungsrückstellung   Arbeitgeberzuschuss   Beitragsanpassung PKV   Beitragsbemessungsgrenze   Beitragsberechnung GKV  

Beitragsberechnung PKV   Berufsunfähigkeit Verdienstausfall und PKV   Bindefrist des Antrag   Gebührenordnung für Ärzte

geringfügige Beschäftigung   Gesellschafter Geschäftsführer und die private Krankenvollversicherung   Gesundheitsmodernisierungsgesetz GMG   Hausfrauenbeiträge   Jahresarbeitsentgeltgrenze und private Krankenvollversicherung   Karenztage des Krankengeld   Krankenversicherung Rentner

Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse   Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse   Kündigung der privaten Krankenversicherung

Künstlersozialversicherung   Leistungsende GKV   Probeantrag   Progressionsvorbehalt    regelmäßiger Verdienst was hierzu zählt

Selbstbehalt / Eigenbeteiligung in der privaten Krankenversicherung   Standardtarife für ältere Versicherte in der privaten Krankenvollversicherung

Steuern    Student   Überforderungsklausel   Versicherungspflicht   Wartezeiten bei Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung

 

Reiseversicherung

Au Pair   Ausländer   Auslandsreisende   Reisegepäckversicherung   Reiserücktrittversicherung    Studenten   Amerikareisen