Auslandsreisekrankenversicherung |
|
|
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für Reisen ins europäische und außereuropäische Ausland wichtig. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im europäische und außereuropäische Ausland nur eingeschränkten Schutz. In den meisten Ländern besteht kein Versicherungsschutz. In Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, werden die Krankheitskosten von der Krankenkasse übernommen. Das bedeutet aber nicht, daß durch eine Krankheit keine größeren Beträge für Sie anfallen können. Von einer Auslandsreisekrankenversicherung werden die Kosten übernommen , die entstehen, wenn Sie bei einer Reise ins Ausland krank werden. Auch entstehende Zusatzkosten, zum Beispiel durch einen notwendigen Rücktransport nach Deutschland, sind abgedeckt.
|
|
|
Reiseversicherung für Auslandsreisekrankenversicherung ausländische Gäste Reiseversicherung Amerikareise, Mexiko und Kanada Urlaub Reise mit Auslandsaufenthalt
|
||
| Krankenversicherung |
|
|
| Allgemeines | ||
| Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Ausland nur eingeschränkten Schutz. In den meisten Ländern besteht kein Versicherungsschutz. In Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, werden die Krankheitskosten von der Krankenkasse übernommen. Das bedeutet aber nicht, daß durch eine Krankheit keine größeren Betröge für Sie anfallen können. Das liegt daran, daß die gesetzliche Krankenkasse von den Krankheitskosten lediglich so viel übernimmt, wie sie auch in Deutschland zahlen würde. Wenn der Arzt im Ausland höher abrechnet, beispielsweise aufgrund einer privatärztlichen Abrechnung oder wegen der Gepflogenheiten im entsprechenden Land, dann müssen Sie die restlichen Kosten selbst tragen. Auch privat Krankenversicherte haben im Ausland manchmal keinen oder nur einen zeitlich befristeten Versicherungsschutz. wichtiger Hinweis: Verbindliche Aussagen zur Reiseversicherung werden ausschließlich über die allgemeinen Versicherungsbedingungen gegeben.
|
||