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Sind die Eltern gesetzlich versichert, so hat der Student im Allgemeinen bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie sind also bis zu diesem Alter beitragsfrei mitversichert. Dieser Zeitraum verlängert sich noch um die Dauer des Wehr- oder Zivildienstes.

Bei privat versicherten Eltern können sich der Student innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn privat versichern oder der gesetzlichen Krankenkasse (AOK, Ersatzkasse oder geöffnete BKK / IKK) beitreten.

 

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In der gesetzlichen Krankenkasse zahlen sie dann die verminderten Studentenbeiträge (sogenannte studentische Krankenversicherung). studentische Krankenversicherung endet einen Monat nach dem letzten Studiensemester, spätestens nach Ablauf des 14. Semesters oder 30. Lebensjahr.

Danach haben Studenten die Wahl, ob sie sich bei der Privaten oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. In der gesetzlichen Krankenkasse zahlen sie dann den Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten. Dieser berechnet sich aus 1/3 der monatlichen Bezugsgröße und dem ermäßigten Beitragssatz der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse.

 

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