Versicherungspflicht Krankenversicherung |
|
Die Versicherungspflicht besteht kraft Gesetzes, wen die im Gesetz bezeichneten Voraussetzungen erfüllt werden. Versicherungspflicht besteht für:
Arbeitnehmer (Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer), die einer nicht geringfügigen Beschäftigung nachgehen, mit einem Bruttojahreseinkommen bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze Arbeitslose Auszubildende Bergleute Künstler / Publizisten (Ausnahmen siehe dort) Landwirte Rentner Seeleute |
|
|
Vergleich kostenfrei und unverbindlich private Krankenversicherung Vergleich private Zusatzversicherung Vergleich Verbraucherinformationen wichtige Leistungen wie versichern |
Vergleich private KrankenversicherungKonkreter Vergleich kostenlos und unverbindlich! |
|
|
Allgemeines |
|
Füllen Sie bitte dieses Formular aus und Sie erhalten einen kostenlosen Vergleich für Ihre private Krankenvollversicherungund Zusatzversicherung. Garantie: Ihre persönlichen Daten werden nur für dieses Angebot benötigt. Es erfolgt keine Weitergabe für andere Werbezwecke (Gewinnspiele, Katalogversand o. ä.) Dies gilt für das Formular „private Krankenversicherung und „Zusatzversicherung“ Achtung: Falls auf dieser Seite kein Formular erscheint, klicken Sie
bitte
|
|
|
|
|
| Neu ab 01. Juli 2000: Tritt nach Vollendung des 55. Lebensjahres ein Tatbestand der Versicherungspflicht ein, besteht dennoch Versicherungsfreiheit, wenn die betreffende Person in den unmittelbar vorausgegangenen 5 Jahren nicht in der GKV versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder als hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger nicht versicherungspflichtig war.
|
|
|
gesetzliche Krankenkassen |