Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung |
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Wichtig: Wartezeiten entfallen nur, wenn das ärztliche Zeugnis innerhalb von 3 Wochen nach Antragstellung beim Versicherer vorgelegt wird. Die Kosten der Untersuchung trägt der Antragsteller. Es ist das von dem Versicherer herausgegebene Formular zu verwenden. Ebenso entfallen die Wartezeiten, wenn ein nahtloser Übergang von der gesetzlichen Krankenversicherung statt findet. Wartezeiten bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung Die Wartezeiten sind leistungsfreie Zeiten zu Beginn eines Vertrages. In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man (siehe: § 3 MB / KK, MB / KT, MB / PPV) : Die allgemeinen Wartezeiten Allgemeine Wartezeiten betragen 3 Monate. Sie gilt für die Krankheitskosten, Krankenhaustagegeld Versicherung und für die Krankentagegeld Versicherung. |
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Allgemeines |
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Füllen Sie bitte dieses Formular aus und Sie erhalten einen kostenlosen Vergleich für Ihre private Krankenvollversicherungund Zusatzversicherung. Garantie: Ihre persönlichen Daten werden nur für dieses Angebot benötigt. Es erfolgt keine Weitergabe für andere Werbezwecke (Gewinnspiele, Katalogversand o. ä.) Dies gilt für das Formular „private Krankenversicherung und „Zusatzversicherung“ Achtung: Falls auf dieser Seite kein Formular erscheint, klicken Sie
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| Besondere Wartezeiten Besondere Wartezeiten dauern 8 Monate. Sie gelten in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung für Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Psychotherapie. In der Krankentagegeldversicherung gilt sie für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Psychotherapie.
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gesetzliche Krankenkassen |