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Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung

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Wichtig: Wartezeiten entfallen nur,

wenn das ärztliche Zeugnis innerhalb von 3 Wochen nach Antragstellung beim Versicherer vorgelegt wird. Die Kosten der Untersuchung trägt der Antragsteller. Es ist das von dem Versicherer herausgegebene Formular zu verwenden. Ebenso entfallen die Wartezeiten, wenn ein nahtloser Übergang von der gesetzlichen Krankenversicherung statt findet.

Wartezeiten bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung

Die Wartezeiten sind leistungsfreie Zeiten zu Beginn eines Vertrages. In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man (siehe: § 3 MB / KK, MB / KT, MB / PPV) :

Die allgemeinen Wartezeiten

Allgemeine Wartezeiten betragen 3 Monate. Sie gilt für die Krankheitskosten, Krankenhaustagegeld Versicherung und für die Krankentagegeld Versicherung.

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Dies gilt für das Formular „private Krankenversicherung und „Zusatzversicherung

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Besondere Wartezeiten

Besondere Wartezeiten dauern 8 Monate. Sie gelten in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung für Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Psychotherapie. In der Krankentagegeldversicherung gilt sie für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Psychotherapie.

 

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